Altersvorsorge: Private Altersvorsorge

Altersvorsorge: Private Altersvorsorge
Altersvorsorge: Private Altersvorsorge
 
Private Altersvorsorge bedeutet, finanziell und materiell für seinen Lebensabend vorzusorgen. Denn Krankheit, Altersgebrechen oder einfach andere Interessen können Menschen ein regelmäßiges Arbeitseinkommen im Alter versagen. Bis zum sozialpolitischen Reformwerk von 1881-1889 unter Otto von Bismarck (1815-1898) lag die Vorsorge für das Alter in Deutschland weitgehend in privater Verantwortung. Menschen planten ein, dass sie im Alter nicht mehr arbeitsfähig sein würden. Sie sicherten sich vor allem gegen Armut ab, indem sie sich auf die Unterstützung durch ihre Kinder verließen. Von daher war die Familie ein entscheidender Faktor in der Alterssicherung.
 
 Staatliche Leistung im Vordergrund
 
Die Sozialgesetzgebung bismarckscher Prägung begann, die Menschen unabhängiger von der Versorgung durch nahe Familienmitglieder zu machen. Heute garantiert der Staat seinen Bürgern im Rahmen der Sozialversicherung, dass sie im Alter finanzielle Leistungen erhalten. Die gesetzliche Rentenversicherung ist heute das wichtigste Instrument, mithilfe derer die Rentner ihren Lebensabend bestreiten. Etwa 80 % des Einkommens von Personen über 65 Jahren stammen derzeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Die zweite Säule der Altersvorsorge sind betriebliche Pensions- und Rentenansprüche (betriebliche Alterssicherung). Obwohl gerade in großen Konzernen die Betriebsrente eine wichtige Sozialleistung darstellt, trägt sie insgesamt noch relativ wenig zum gesamten Renteneinkommen bei. Ebenso ist die dritte Säule der Altersvorsorge, die private Absicherung, in Deutschland z. B. gegenüber den Niederlanden oder den angelsächsischen Staaten noch unterentwickelt. Dort spielen Kapitaleinkommen und Betriebspensionen eine wesentlich größere Rolle. Angesichts der zunehmenden Probleme der gesetzlichen Rentenversicherung scheint insbesondere für die jüngere Generation keine angemessene Rendite der Einzahlungen mehr garantiert. Um das Risiko aus der ungewissen Dauer des eigenen Lebens abzusichern, wird daher eine zusätzliche private Altersvorsorge immer wichtiger.
 
 Formen der privaten Altersvorsorge
 
Grundsätzlich bestehen zwei Möglichkeiten zur privaten Altersvorsorge, wenn einmal von der Versorgung durch Familienmitglieder abgesehen wird: Bildung von Sachkapital und Bildung von Finanzkapital. Sachkapital (Realkapital) kann in Form von Grund und Boden, Wohnungen oder Gebäuden bestehen, die entweder selbst genutzt werden oder einen Einkommensstrom generieren, der für den eigenen Konsum verwendet werden kann. Geldkapital (Finanzkapital) umfasst u. a. Anlagen in Aktien, Anleihen, Investmentfonds, Lebensversicherungen, Sparbriefen. Für das Jahr 1997 weist die Bundesbank ein verfügbares Einkommen aller deutschen Haushalte von etwa 2,3 Billionen DM aus. Davon verwendeten die Bundesbürger etwa 124 Mrd. DM für die Bildung von Sach- und rd. 125 Mrd. für die Bildung von Geldkapital. Welche Formen des Finanzkapitals der Einzelne am besten wählt, hängt in erster Linie davon ab, wie viel Risiko er zu tragen bereit ist. Als risikolos sind z. B. Bundesschatzbriefe anzusehen, weil sie eine feste Rendite über eine bestimmte Laufzeit garantieren. Demgegenüber ist die Anlage in Aktien zwar mit einem deutlich höheren Risiko verbunden, hat aber den Vorteil einer im Durchschnitt höheren Rendite. Großer Beliebtheit erfreuen sich insbesondere in Deutschland die Lebensversicherungen. 1997 stammten etwa 75 % der Bruttoneubildung von Finanzkapital aus Lebensversicherungen (94,8 Mrd. DM).
 
 Beispiel: Lebensversicherungen
 
Im Mittelpunkt einer Lebensversicherung steht das Versicherungsversprechen, dass mit Eintritt des Versicherungsfalls die Versicherungsleistung fällig wird. Als Versicherungsfall ist üblicherweise definiert: das Ableben des Versicherungsnehmers, der Ablauf des Vertrags, die Berufsunfähigkeit, der Renteneintritt oder ein Unfall des Versicherungsnehmers. Die Versicherungsleistung bezahlt der Versicherungsnehmer in Form der Versicherungsprämie. Jedoch werden Lebensversicherungen auch gerne als Kapitalanlage verwendet, weil die Versicherungsprämien als Vorsorgeaufwendungen bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden können und die Erträge bei einer Mindestvertragsdauer von 12 Jahren steuerfrei sind. Ein Teil der Versicherungsprämie dient rechnerisch gesehen der Kapitalansammlung, während der andere Teil das gewünschte Risiko versichert. Generell besteht eine Lebensversicherung aus einer Hauptversicherung, die auf den Todes- und/oder Erlebensfall abgeschlossen ist, und einer Palette möglicher Zusatzversicherungen. Zusätzlich zur Versicherungssumme erhält der Versicherungsnehmer oft noch eine Überschussbeteiligung; denn Versicherungen legen das Kundenkapital am Kapitalmarkt an und erwirtschaften daraus Gewinne, an denen die Versicherungsnehmer beteiligt werden.

Universal-Lexikon. 2012.

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